Gebiet, in dem das örtliche Lokalprogrammangebot von Kabelhaushalten des
Standortes über Kabel empfangen werden kann. Abgrenzung in Abstimmung mit der
BLM und mit den örtlichen Anbietern.
Gebiet, in dem das örtliche Lokalprogrammangebot von Kabelhaushalten des
Standortes über Kabel oder terrestrisch über DVB-T empfangen werden kann.
(Gesamtverbreitungsgebiet = Kabelverbreitungsgebiet + terrestrisches
DVB-T-Verbreitungsgebiet)
Haushalte, die nach eigenen Angaben Sat.1 via DVB-T oder über Kabel empfangen
können, und im entsprechenden Verbreitungsgebiet von Sat.1 17:30 LIVE FÜR BAYERN
wohnen.
Haushalte mit Satellitendirektempfang sind ex definitione keine
Sat.1-Fensterhaushalte.
Haushalte, die nach eigenen Angaben RTL via DVB-T oder über Kabel empfangen
können, und im entsprechenden Verbreitungsgebiet eines RTL-Fensterprogrammes
wohnen.
Haushalte mit Satellitendirektempfang sind ex definitione keine
RTL-Fensterhaushalte, auch, wenn sie zusätzlich terrestrisch oder per Kabel ein
Lokalfensterpogramm empfangen könnten.
Regionale Einheit, die dem jeweiligen Sender „politisch“ als Sendegebiet
zugewiesen ist. In der Regel ist dieses Gebiet größer als das
Kabelverbreitungsgebiet und / oder das terrestrische DVB-T-Verbreitungsgebiet.
Die Tagesablauferhebung der FAB TV basiert auf einer viertelstundenweisen
Abfrage zum Tagesablauf für den gestrigen Tag (=Stichtag) für die Zeit zwischen
16.00 Uhr nachmittags und 23.00 Uhr abends. Zur Unterstützung der Erinnerung an
die Fernsehnutzung werden viertelstundenweise die Tätigkeiten und die
Mediennutzung des Befragen abgefragt (Recall-Methode).
Der Tag, zu dem der Befragte befragt wurde: Im Interview wird die
Auskunftsperson zum Tagesablauf des gestrigen Tages befragt. Reichweiten werden
auf Basis der Stichtage ausgewiesen, z.B. zu einem durchschnittlichen Wochentag
(Montag bis Sonntag) bzw. zu einem durchschnittlichen Werktag (Montag bis
Freitag / Montag bis Samstag) bzw. zu einem durchschnittlichen Samstag oder
Sonntag.
Bei dieser Darstellung werden die entsprechenden Angaben der Befragten aus der
Tagesablauferhebung original (das heißt ohne weitere Verrechnungen)
ausgewiesen. Die Ergebnisse lassen erkennen, wie viel Prozent der jeweiligen
Grundgesamtheit zu einem bestimmten Viertelstundenabschnitt die jeweilige
Tätigkeit ausüben bzw. das jeweilige Fernsehprogramm sehen, und zwar an einem
durchschnittlichen Werktag (Montag bis Freitag), einem durchschnittlichen
Wochentag (Montag bis Sonntag) bzw. an einem durchschnittlichen Samstag oder
Sonntag. Auf welchen Stichtag sich die Werte beziehen, ist jeweils in der
Tabelle vermerkt.
Zur „Tagesreichweite“ eines bestimmten Programms zählen Personen, die laut
Tagesablauferhebung das Programm am Stichtag mindestens eine Viertelstunde lang
gesehen haben, bzw. angegeben haben, das Programm vor 16.00 Uhr oder nach 23.00
Uhr gesehen zu haben.
Die „Tagesreichweite“ gibt den Anteil der Personen an, die an einem
durchschnittlichen Tag fernsehen bzw. ein bestimmtes Programm sehen.
Hinweis: Der Begriff „Tagesreichweite“ entspricht inhaltlich und methodisch
genau dem Begriff „Seher gestern“ der letzten Jahre. Die Umstellung der
Bezeichnung erfolgte in Anlehnung an die ma Radio.
Jede Viertelstunde, in der vom Befragten laut
Tagesablauferhebung ein
Fernsehprogramm gesehen wurde, wird mit je 15 Minuten Dauer verrechnet,
unabhängig von der Anzahl der in der konkreten Viertelstunde genutzten
Programme. Die Summe dieser Minuten geteilt durch die Anzahl Befragte gesamt
ergibt die durchschnittliche Sehdauer für ein Programm bzw. Fernsehen gesamt.
Im Gegesatz zur Sehdauer brutto wird bei der Sehdauer netto jede Viertelstunde,
in der vom Befragten ein bzw. mehrere Fernsehprogramme gesehen wurden, anteilig
verrechnet, also durch die Anzahl der innerhalb der Viertelstunde genutzten
Programm geteilt.
Die Sehdauer gibt an, wie viele Minuten pro Kopf der Bevölkerung im Schnitt
für Fernsehen insgesamt bzw. das Sehen eines bestimmten Programms zu bestimmten
Zeiten aufgewendet werden.
Die in der FAB ausgewiesene Sehdauer ist nicht vergleichbar mit der Sehdauer,
die von der GfK-Fernsehforschung im Auftrag der AGF berechnet wird, da diese auf
anderen Erhebungs- und Berechnungskonventionen beruht.
Die Verweildauer gibt an, wie lange die Befragten, die tatsächlich ferngesehen
haben, in einem bestimmten Zeitintervall im Durchschnitt das Medium bzw. das
Fernsehprogramm genutzt haben.
Der Marktanteil eines Fernsehrogramms gibt an, wie groß der prozentuale Anteil
der Sehdauer netto des Programms an der Fernsehnutzungsdauer insgesamt ist.
Die in der FAB ausgewiesenen Marktanteile sind nicht direkt vergleichbar mit den
Marktanteilen, die von der GfK-Fernsehforschung im Auftrag der AGF berechnet
werden, da diese auf anderen Erhebungs- und Berechnungskonventionen beruhen.
Der Marktanteil eines Fernsehprogrammes in einer bestimmten Viertelstunde gibt
an, wie groß der prozentuale Anteil der Viertelstundenreichweite des Programms
an der Viertelstundenreichweite für Fernsehen insgesamt ist.
Anders ausgedrückt: Wieviel Prozent derjenigen, die in einer bestimmten
Viertelstunde fernsehen, sehen ein bestimmtes Fernsehprogramm.