Die befragte Grundgesamtheit umfasst wie in den Vorjahren Personen ab 14 Jahre in Privathaushalten im Erhebungsgebiet, die in Deutsch befragt werden können, also deutsch sprechende Personen, unabhängig von der Nationalität. Zur Quantifizierung dieser Bevölkerungsgruppe wurden wie im Vorjahr aus der amtlichen Statistik die Daten für die deutsche Bevölkerung + die Bevölkerung aus anderen EU-Ländern + Ausländer aus Nicht-EU-Ländern mit abgeschlossener Schulbildung (hier wird die Kenntnis der deutschen Sprache erwartet) mit Wohnsitz im Erhebungsgebiet aggregiert.
Basis:
10,630
Mio.
Personen ab 14 Jahre
in Bayern
Die tatsächlich befragte Grundgesamtheit umfasst unverändert im Vergleich zu den Vorjahren deutschsprechende Personen ab 14 Jahren in Bayern.
Im Vorfeld der Untersuchung wurde bei den lokalen Anbietern und der BLM ermittelt, welche Gemeinden zu den DVB-T Verbreitungsgebieten bzw. zu den jeweiligen Kabelverbreitungsgebieten der Lokalfernsehprogramme gehören. Die genauen Abgrenzungen sind den Landkarten zu entnehmen, die sich in den einzelnen Standortverzeichnissen unter dem Verzeichnis Lokale Standorte befinden.
Proportionale Basisstichprobe in Bayern mit disproportionalen Aufstockungen der 16 Lokal-Fernsehstandorte.
Die Stichprobe wurde so geplant, dass für alle Fernsehstandorte in Bayern eine genügend große Fallzahl für Auswertungen zur Verfügung steht (im allgemeinen ca. mindestens 500 Fälle im jeweiligen lokalen Verbreitungsgebiet). Die Stichprobe wurde deshalb disproportional auf Bayern bzw. die Standorte verteilt. In manchen Gebieten erfolgten individuelle Fallzahlaufstockungen durch die Auftraggeber.
Im restlichen Bayern wurden außerhalb der Fernsehstandorte insgesamt 1.000 Interviews mit proportionaler Verteilung geplant.
Im einzelnen ergab sich daraus folgender Stichprobenplan:
1
Ingolstadt
740
2
München
1.031
5
Oberbayern
830
9
Passau
952
10
Landshut
707
11
Deggendorf
1.000
12
Amberg/Weiden
904
13
Regensburg
909
16
Oberfranken
1.117
19
Nürnberg
857
21
Aschaffenburg
1.000
22
Würzburg
805
23
Schweinfurt
701
24
Augsburg
803
26
Neu-Ulm
701
28
Allgäu
714
Aufhebung des disproportionalen Ansatzes durch Gewichtung
Die in die Grundgesamtheit bzw. Auswahlgrundlage fallenden Telefonnummern wurden folgendermaßen geschichtet:
Landkreise / Stadtkreise
politische Gemeindegrößenklasse (Zuordnung zu einer Gemeindegrößenklasse erfolgt auf Basis Einwohner in der Gemeinde)
Alle Gemeinden eines Kreises, die im Verbreitungsgebiet eines Lokalfernsehprogramms lagen und zur gleichen politischen Gemeindegrößenklasse gehörten, bildeten somit eine Schicht.
Innerhalb dieser Schichten erfolgte eine Schichtung durch Anordnung (im Allgemeinen ortsalphabetisch).
Die Auswahl der Befragungspersonen erfolgte auf der Basis des aktuellen ADM-Telefonstichprobensystems. Diese Auswahlgrundlage ist nicht auf die veröffentlichten Teilnehmerverzeichnisse der Telekom beschränkt, sondern generiert nach bestimmten Prinzipien alle theoretisch möglichen Festnetz-Telefonnummern. Die Methode hat insbesondere den Vorteil, dass auch die Telefonhaushalte repräsentativ abgebildet werden, die nicht in den veröffentlichten Telefonteilnehmerverzeichnissen ausgewiesen sind.
Die Auswahl der Haushalte erfolgte als eine geschichtete, einstufige und ungeklumpte repräsentative Zufallsauswahl. Die Stichprobe wurde disproportional auf das Befragungsgebiet verteilt (proportionale Basisstichprobe mit Aufstockungen der einzelnen Hörfunk- bzw. Fernsehstandorte).
Im Rahmen der Feldarbeit musste als Erstes für jede ausgewählte Telefonnummer ermittelt werden, ob diese Telefonnummer tatsächlich existiert, also nicht die entsprechende automatische Ansage kam („Kein Anschluss unter dieser Nummer“). Des Weiteren musste überprüft werden, ob es sich bei dem Teilnehmer um einen Privathaushalt der Grundgesamtheit handelt. Ebenfalls musste erfragt werden, in welcher Gemeinde innerhalb des Telefonvorwahlgebiets der Haushalt wohnt, da ja für die Haushalte definitiv nur die Vorwahl bekannt war, damit eine sichere Zuordnung zu einem Lokalfernsehverbreitungsgebiet erfolgen konnte.
Innerhalb der ausgewählten Haushalte wurde eine Person der Grundgesamtheit per Zufall ausgewählt (Schwedenschlüssel).
Designgewichtung 1:
Aufhebung der unterschiedlichen Auswahlchancen der Haushalte, die sich aus der unterschiedlichen Anzahl der Telefonnummern, unter denen der Haushalt erreichbar ist, ergibt.
Designgewichtung 2:
Aufhebung der methodenbedingten unterschiedlichen Auswahlchancen, die sich aus unterschiedlichen Auswahlchancen in Abhängigkeit von der Vorwahl ergeben.
Haushaltsgewichtungen:
Haushaltsgewichtung nach politischer Gemeindegrößenklasse / Lokalfernsehverbreitungsgebieten gesamt mit Aufhebung des disproportionalen Stichprobenansatzes (Basis: amtliche Statistik),
Haushaltsgewichtung nach Haushaltsgröße / Regierungsbezirk bzw. Lokalfernsehverbreitungsgebiete gesamt (Basis: BiK)
Designgewichtung 3:
Aufhebung der unterschiedlichen Auswahlchancen der befragten Personen in Abhängigkeit von der Anzahl der zur Grundgesamtheit gehörenden Personen im Haushalt (Umwandlung der Haushaltsstichprobe in eine Personenstichprobe)
Personengewichtungen: Die Gewichtungssollzahlen hatten wie bei der ma Radio 2011 I als Bezugsbasis in Privathaushalten in Deutschland wohnende Deutsche plus EU-Ausländer plus Nicht-EU-Ausländer mit abgeschlossener Schulausbildung ab 14 Jahre. Datenquellen hierzu waren die von BiK für die ma Radio ermittelten sekundärstatistischen Daten der amtlichen Statistik, weitere Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes sowie eigene Berechnungen.
Gewichtungsmerkmale:
Regierungsbezirke / Haushaltsgröße
Regierungsbezirke / Bildung
Regierungsbezirke / Berufstätigkeit
Regierungsbezirke / Alter / Geschlecht
Regierungsbezirke / Deutsche / Ausländer
Lokalfernsehverbreitungsgebiete bzw. Teilgebiete / Alter / Geschlecht
Teilgebiete der Lokalfernsehverbreitungsgebiete / Bundesländer
Lokalfernsehverbreitungsgebiete / Alter / Befragungstag
Etliche Personen wollten oder konnten beim Interview keine Angabe zum eigenen und/oder zum Haushaltseinkommen machen. Um diese wichtige Variable für Auswertungen sinnvoll nutzen zu können, wurden diese fehlenden Angaben zum Einkommen geschätzt. Die Basis bildeten die Angaben der Personen, die zum Einkommen Angaben gemacht hatten. Die Berechnungen erfolgten mit Hilfe eines Segmentationsverfahrens. Es wurden alle Personen, die eine Angabe zum Einkommen gemacht hatten, auf der Basis der übrigen erfragten statistischen Merkmale wie z.B. Alter, Schulbildung, Haushaltsgröße usw. in disjunkte Gruppen (Segmente) mit jeweils einheitlichem Einkommen zerlegt.
Im zweiten Arbeitsschritt wurden alle Personen ohne Angabe zum Einkommen entsprechend ihren Angaben zu den statistischen Merkmalen diesen verschiedenen Segmenten zugeordnet und ihnen das Einkommen des jeweiligen Segmentes zugewiesen. Diese Methode wurde für die Schätzung sowohl des Haushalts- als auch des persönlichen Einkommens eingesetzt. Dabei wurden zusätzlich auch die Zulässigkeitsprüfungen angewendet, die bei den Angaben zum Einkommen gegolten hatten, die bereits während des Interviews gemacht wurden (Beispiel: persönliches Einkommen muss kleiner/gleich Haushaltseinkommen sein).
Nach Abschluss dieser Arbeiten stehen für die Auswertung die Merkmale Haushalts- und persönliches Einkommen für jeden Befragten zur Verfügung.